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Checkliste Verkauf

Es liegt im gemein­sa­men Inter­es­se und in der geteil­ten Ver­ant­wor­tung der Lebens­mit­tel­her­stel­ler wie auch der Pack­mit­tel­her­stel­ler für den Ver­brau­cher unbe­denk­li­che Lebens­mit­tel­be­darfs­ge­gen­stän­de in den Ver­kehr zu brin­gen. Der Gesetz­ge­ber sieht dies­be­züg­lich auf­grund der Ver­ord­nung (EG) Nr. 178/2002 „zur Fest­le­gung der all­ge­mei­nen Grund­sät­ze und Anfor­de­run­gen des Lebens­mit­tel­rechts …“ („Basis-Ver­ord­nung“) und ins­be­son­de­re in der Ver­ord­nung (EG) Nr. 2023/2006 „über gute Her­stel­lungs­pra­xis für Mate­ria­li­en und Gegen­stän­de, die dazu bestimmt sind, mit Lebens­mit­teln in Berüh­rung zu kom­men“ („GMP-Ver­ord­nung“) die Anfor­de­rung bei jedem Betei­lig­ten in der Pro­zess­ket­te, Aus­gangs­ma­te­ria­li­en der­ge­stalt aus­zu­wäh­len, dass sie vor­ab fest­ge­leg­ten Spe­zi­fi­ka­tio­nen ent­spre­chen, die gewähr­leis­ten, dass das Mate­ri­al oder der Gegen­stand den für sie gel­ten­den Regeln entspricht.

Der Falt­schach­tel­her­stel­ler benö­tigt daher von sei­nen Kun­den aus Lebens­mit­tel­in­dus­trie und Han­del Infor­ma­tio­nen über das zu ver­pa­cken­de Pro­dukt und Spe­zi­fi­ka­tio­nen zur Ver­pa­ckung, um einen ver­kehrs­fä­hi­gen, d.h. für den Ver­brau­cher siche­ren Lebens­mit­tel­be­darfs­ge­gen­stand aus Kar­ton zu ent­wi­ckeln bzw. eine ange­mes­se­ne Risi­ko­be­wer­tung durch­füh­ren zu kön­nen. Dazu hat der Gesetz­ge­ber eine Pflicht des Kun­den vor­ge­se­hen, die rele­van­ten Infor­ma­tio­nen aktiv an den Zulie­fe­rer des Pack­mit­tels zu geben. Da eine sol­che auto­ma­ti­sche Infor­ma­ti­ons­be­reit­stel­lung am Markt aber nicht durch­gän­gig die Regel ist, hat der FFI Arbeits­kreis Qua­li­täts­ma­nage­ment eine „FFI Check­lis­te Ver­kauf“ ent­wi­ckelt, mit der die rele­van­ten Infor­ma­tio­nen in einem struk­tu­rier­ten und GMP kon­for­men Pro­zess zusam­men­ge­tra­gen wer­den können.

FFI Mit­glie­der kön­nen die “Check­lis­te Ver­kauf” bei der Geschäfts­stel­le kos­ten­los anfordern.