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Checkliste Verkauf
Es liegt im gemeinsamen Interesse und in der geteilten Verantwortung der Lebensmittelhersteller wie auch der Packmittelhersteller für den Verbraucher unbedenkliche Lebensmittelbedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen. Der Gesetzgeber sieht diesbezüglich aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 „zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts …“ („Basis-Verordnung“) und insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 „über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“ („GMP-Verordnung“) die Anforderung bei jedem Beteiligten in der Prozesskette, Ausgangsmaterialien dergestalt auszuwählen, dass sie vorab festgelegten Spezifikationen entsprechen, die gewährleisten, dass das Material oder der Gegenstand den für sie geltenden Regeln entspricht.
Der Faltschachtelhersteller benötigt daher von seinen Kunden aus Lebensmittelindustrie und Handel Informationen über das zu verpackende Produkt und Spezifikationen zur Verpackung, um einen verkehrsfähigen, d.h. für den Verbraucher sicheren Lebensmittelbedarfsgegenstand aus Karton zu entwickeln bzw. eine angemessene Risikobewertung durchführen zu können. Dazu hat der Gesetzgeber eine Pflicht des Kunden vorgesehen, die relevanten Informationen aktiv an den Zulieferer des Packmittels zu geben. Da eine solche automatische Informationsbereitstellung am Markt aber nicht durchgängig die Regel ist, hat der FFI Arbeitskreis Qualitätsmanagement eine „FFI Checkliste Verkauf“ entwickelt, mit der die relevanten Informationen in einem strukturierten und GMP konformen Prozess zusammengetragen werden können.
FFI Mitglieder können die “Checkliste Verkauf” bei der Geschäftsstelle kostenlos anfordern.