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Technische Richtlinie Blindenschrift

Die EU-Richtlinie 2004/27/EG erfordert die Aufbringung des Namens und gegebenenfalls der Darreichungsform und der Wirkstärke in Blindenschrift auf Verpackungen von zugelassenen Arzneimitteln. Um diese EU-Richtlinie europaweit einheitlich umzusetzen, hat das Europäische Komitee für Normung CEN im Jahr 2010 eine europaweit gültige Norm DIN EN 15823 „Blindenschrift auf Arzneimittelverpackungen” erstellt. Diese Norm ist unter deutscher Federführung und aktiver Mitwirkung einiger FFI Mitgliedsunternehmen in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Verbänden der Pharmazeutischen Industrie, der Kartonindustrie, der Blinden- und Sehbehinderten und mit Behörden im europäischen Ausschuss und im deutschen Spiegelgremium beim DIN zwischen 2006 und 2010 erarbeitet worden.
Im Januar 2013 wurde die ISO 17351 „Braille on packaging for medicinal products” als ISO Norm veröffentlicht um inhaltlich gleichlautend wie die DIN EN 15823 die Blindenschrift auf Arzneimittelverpackungen international zu standardisieren. Um aus beiden Dokumenten ein Dokument zu machen, wurde die ISO 17351 als EN ISO Norm übernommen und dieses Jahr als DIN EN ISO 17351:2014 im Oktober 2014 veröffentlicht. Damit löst die DIN EN ISO 17351:2014 die DIN EN 15823:2010 ab, die DIN EN 15823:2010 wird zurückgezogen. Die Technische Richtlinie Blindenschrift vom FFI dient damit als Grundlage für die national, europäisch und internationale geltende DIN EN ISO Norm zur Blindenschrift auf Arzneimittelverpackungen.
Die DIN EN ISO 17351 kann beim Beuth Verlag in Berlin bezogen werden.
Nachfolgend steht die Technische Richtlinie Blindenschrift zum Downloaden zur Verfügung.