Sortenverzeichnis für Faltschachtelkarton
Ergänzend zu der FFI Musterkollektion hat der FFI gemeinsam mit dem VDP eine Neuauflage des Sortenverzeichnisses für Faltschachtelkarton erarbeitet.
Technik
Ergänzend zu der FFI Musterkollektion hat der FFI gemeinsam mit dem VDP eine Neuauflage des Sortenverzeichnisses für Faltschachtelkarton erarbeitet.
Nachdem die letzte FFI Musterkollektion so gut angenommen wurde und restlos vergriffen war, hat der FFI 2019 eine aktualisierte Neuauflage produziert, welche nicht nur hinsichtlich des Inhalts und des Designs überarbeitet wurde, sondern den FFI Mitgliedern auch in Form einer individualisierten Auflage zur Verfügung gestellt wurde.
Die EU-Richtlinie 2004/27/EG erfordert die Aufbringung des Namens und gegebenenfalls der Darreichungsform und der Wirkstärke in Blindenschrift auf Verpackungen von zugelassenen Arzneimitteln. Um diese EU-Richtlinie europaweit einheitlich umzusetzen, hat das Europäische Komitee für Normung CEN im Jahr 2010 eine europaweit gültige Norm DIN EN 15823 „Blindenschrift auf Arzneimittelverpackungen" erstellt.
In der Richtlinie sind die wichtigsten Anforderungen für einen optimalen Workflow zusammengefasst. Nachfolgend steht die Richtlinie zum Downloaden zur Verfügung. Print-Exemplare können kostenlos bei der FFI Geschäftsstelle bestellt werden.
Die „FFI/VMK Technische Richtlinie Qualitätsmerkmale für Faltschachtelkarton“ (Ausgabedatum: 20. März 2015) beinhalten gemeinsame Empfehlungen der Vereinigung Maschinenkarton im Verband Deutscher Papierfabriken e. V. (VMK) und des Fachverband Faltschachtel-Industrie e. V. (FFI) für zahlreiche technische Parameter (Toleranzen für Flächengewicht, Dicke, Biegesteifigkeit, etc.) sowie für Liefermengentoleranzen beim Kartonbezug.
Die Technische Richtlinie „Gute Rillbarkeit“ wurde vom Arbeitsausschuss NA 074-02-03 AA “Physikalisch-technische Prüfverfahren für Papier und Pappe” im DIN-Normenausschuss Papier, Pappe und Faserstoff (NPa), in dem auch der FFI mitgewirkt hat, mit einigen Änderungen und Ergänzungen in die DIN 55437 Teil 1 bis 3 überführt.