Technische Richtlinie Blindenschrift
Die EU-Richtlinie 2004/27/EG erfordert die Aufbringung des Namens und gegebenenfalls der Darreichungsform und der Wirkstärke in Blindenschrift auf Verpackungen von zugelassenen Arzneimitteln. Um diese EU-Richtlinie europaweit einheitlich umzusetzen, hat das Europäische Komitee für Normung CEN im Jahr 2010 eine europaweit gültige Norm DIN EN 15823 „Blindenschrift auf Arzneimittelverpackungen" erstellt.
